Eine neue Art der Abzocke
April 29, 2009 by Dagmar
Unerwünschte Werbeanrufe kennt jeder. In diesen Anrufen werden häufig Zeitschriftenabos oder Versicherungen angeboten.
Auch die Flut der Emails sind vielen ein Graus.
Jetzt gibt es eine neue Masche. Eine Kombination aus Telefon und Internet.
Über einen Anruf wird man beispielsweise auf die Internetseite www.nachbarschaftspost.com gelockt. Hier wollen die Drahtzieher nur das Beste – nämlich das Geld ihrer Opfer. Mit einem einfachen Anruf geht es los. Aber die Folgen können 216 Euro kosten.
Eine Computerstimme teilt dem Anrufer mit, dass ein Nachbar hier eine wichtige Nachricht für ihn hinterlassen habe. Um sich diese an zu hören müsse er sich den folgenden dreistelligen Code notieren und diesen dann auf der Internetseite www.nachbarschaftspost.com eingeben.
Wer diesen Anweisungen folgt, findet hier aber keine Nachricht seines Nachbarn, sondern ist unbewusst einen Vertrag über zwei Jahre Laufzeit eingegangen. Dieser kostet neun Euro pro Monat, also 216 Euro für zwei Jahre.
Wer den Anweisungen folgt und Code, Telefonnummer, Namen und Emailadresse auf der Internetseite angibt, tappt in die Falle und schließt den Vertrag ab.
Wer in diese Falle getappt ist, muss nun aber nicht verzweifeln. Man sollte den Vertrag so schnell wie möglich widerrufen und sich gegen eventuelle Forderungen von Anwälten oder Inkassobüros wehren. Denn wegen der Art und Weise des Abschlusses komme bei solchen unseriösen Angeboten gar kein rechtskräftiger Vertrag zustande.
Wer hinter www.nachbarschaftspost.com steckt ist noch unklar. Die Verbraucherzentralen vermuten hinter der Firma Connection Enterprises mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln in der Karibik, die im Internet als Eigentümer angegeben wird, eine Briefkastenfirma. Die Verantwortlichen sitzen wahrscheinlich woanders.
Die Experten raten folgendes…
Von Angeboten, die dubios und kurios erscheinen, die Finger lassen.
Das Kleingedruckte bei Angeboten beachten. Dort sind die Tücken oft versteckt.
Ist man doch einen Vertrag eingegangen, dannn sollte man diesen schriftlich widerrufen. Bei Minderjährigen sind Verträge, die ohne Einverständnis der Eltern zustande gekommen sind, ohnehin unwirksam.
Zahlungsforderungen von Anwälten oder Inkassobüros nicht nachkommen und schriftlich abwehren. Wer bezahlt, bekommt sein Geld hinterher in den meisten Fällen nicht zurück.
Von Drohungen wie Gerichtsverfahren nicht einschüchtern lassen. Das sind laut Verbraucherzentrale nur Drohgebärden, weil die Drahtzieher wissen, dass sie vor Gericht unterliegen würden.


