Mietminderung und Zurückbehaltung im Mietrecht
März 23, 2011 by neelix
Die Besitzer von Mietobjekten sind sich mitunter nicht über die Rechte ihrer Mieter im Klaren, diese haben laut Mietrecht Anspruch auf eine gebrauchsfähige und mängelfreie Wohnung. Kommt es während des Mietverhältnisses zu Mängeln, beispielsweise zu Defekten an Fenster, Türen, Heizung, sanitären Anlagen und ähnlichem, ist der Vermieter verpflichtet für umgehende Abhilfe zu sorgen.
Kommt er seinen Pflichten nicht nach, obwohl er über den Mangel informiert wurde, ist der Mieter gut beraten eine Mietminderung durchzuführen. Diese muss angemessen sein, dass heißt, der geldwerte Abzug muss der Schwere der Beeinträchtigung entsprechen. Bei erheblichen Mängeln ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Mietrecht einzuschalten. Er kann im Rahmen einer Erstberatung die Möglichkeiten zur Mietminderung und darüber hinaus gehende Maßnahmen aufzeigen.
Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht – zwei Druckmittel gegen den Vermieter
Der Mieter hat das Recht die Mietzahlungen so lange zu mindern, bis der Mangel abgestellt wurde. Abhängig vom Einzelfall ist eine Minderung von wenigen Prozentpunkten bis hin zur kompletten Zahlungseinstellung möglich. Die Basis des prozentualen Abschlags bildet stets die Bruttomiete. Wenn die Maßnahme nicht fruchtet, kann der Druck auf den Vermieter durch Nutzung des Zurückbehaltungsrechts verschärft werden. Dabei behält der Mieter zusätzlich zur Minderung einen Teil der Miete ein, in der Praxis sind das Drei- bis Fünffache des Minderungsbetrages oder das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten üblich. Wichtig: Wird der Mangel beseitigt, ist die zurückgehaltene Miete an den Vermieter auszuzahlen, nicht aber der Mietminderungsbetrag.
Mängelbeseitigung in Eigenregie
Als letztes Mittel hat der Mieter das Recht den Mangel selbst zu beheben, beziehungsweise einen Handwerker mit der Beseitigung zu beauftragen. Die Kosten muss der Vermieter tragen, wenn er über den Mangel informiert wurde und innerhalb einer angemessenen Frist nichts unternommen hat, um Abhilfe zu schaffen. Die betroffenen Mieter sollten sich zuvor von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen, um keine Fehler zu machen, die sie später teuer zu stehen kommen.


