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	<title>Homepage Werbung &#187; Rechtsberatung</title>
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	<description>Das Artikelverzeichnis</description>
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		<title>Mietminderung und Zur&#252;ckbehaltung im Mietrecht</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Mar 2011 13:08:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>neelix</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Sicherheit]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Besitzer von Mietobjekten sind sich mitunter nicht &#252;ber die Rechte ihrer Mieter im Klaren, diese haben laut Mietrecht Anspruch auf eine gebrauchsf&#228;hige und m&#228;ngelfreie Wohnung. Kommt es w&#228;hrend des Mietverh&#228;ltnisses zu M&#228;ngeln, beispielsweise zu Defekten an Fenster, T&#252;ren, Heizung, sanit&#228;ren Anlagen und &#228;hnlichem, ist der Vermieter verpflichtet f&#252;r umgehende Abhilfe zu sorgen. Kommt er [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Besitzer von Mietobjekten sind sich mitunter nicht &#252;ber die Rechte ihrer Mieter im Klaren, diese haben laut <strong>Mietrecht </strong>Anspruch auf eine gebrauchsf&#228;hige und m&#228;ngelfreie Wohnung. Kommt es w&#228;hrend des Mietverh&#228;ltnisses zu M&#228;ngeln, beispielsweise zu Defekten an Fenster, T&#252;ren, Heizung,  sanit&#228;ren Anlagen und &#228;hnlichem, ist der Vermieter verpflichtet f&#252;r umgehende Abhilfe zu sorgen.</p>
<p>Kommt er seinen Pflichten nicht nach, obwohl er &#252;ber den Mangel informiert wurde, ist der Mieter gut beraten eine Mietminderung durchzuf&#252;hren. Diese muss angemessen sein, dass hei&#223;t, der geldwerte Abzug muss der Schwere der Beeintr&#228;chtigung entsprechen. Bei erheblichen M&#228;ngeln ist es sinnvoll, einen <strong>Fachanwalt f&#252;r Mietrecht</strong> einzuschalten. Er kann im Rahmen einer Erstberatung die M&#246;glichkeiten zur Mietminderung und dar&#252;ber hinaus gehende Ma&#223;nahmen aufzeigen.</p>
<h3>Mietminderung und Zur&#252;ckbehaltungsrecht &#8211; zwei Druckmittel gegen den Vermieter</h3>
<p>Der Mieter hat das Recht die Mietzahlungen so lange zu mindern, bis der Mangel abgestellt wurde. Abh&#228;ngig vom Einzelfall ist eine Minderung von wenigen Prozentpunkten bis hin zur kompletten Zahlungseinstellung m&#246;glich. Die Basis des prozentualen Abschlags bildet stets die Bruttomiete. Wenn die Ma&#223;nahme nicht fruchtet, kann der Druck auf den Vermieter durch Nutzung des Zur&#252;ckbehaltungsrechts versch&#228;rft werden. Dabei beh&#228;lt der Mieter zus&#228;tzlich zur Minderung einen Teil der Miete ein, in der Praxis sind das Drei- bis F&#252;nffache des Minderungsbetrages oder das Doppelte der M&#228;ngelbeseitigungskosten &#252;blich. Wichtig: Wird der Mangel beseitigt, ist die zur&#252;ckgehaltene Miete an den Vermieter auszuzahlen, nicht aber der Mietminderungsbetrag.</p>
<h3>M&#228;ngelbeseitigung in Eigenregie</h3>
<p>Als letztes Mittel hat der Mieter das Recht den Mangel selbst zu beheben, beziehungsweise einen Handwerker mit der Beseitigung zu beauftragen. Die Kosten muss der Vermieter tragen, wenn er &#252;ber den Mangel informiert wurde und innerhalb einer angemessenen Frist nichts unternommen hat, um Abhilfe zu schaffen. Die betroffenen Mieter sollten sich zuvor von einem <strong><a title="Mietrecht Community" href="http://www.meinmietrecht.de">Fachanwalt f&#252;r Mietrecht </a></strong>beraten lassen, um keine Fehler zu machen, die sie sp&#228;ter teuer zu stehen kommen.</p>
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		<title>Rechtsberatung und Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Jun 2009 23:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dagmar</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Sicherheit]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsberatung]]></category>
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		<description><![CDATA[Rechtsberatung Rechtsberatung gibt es am Telefon oder auch per Email. Hierbei sollte man folgende Hinweise beachten. Das Beratung am Telefon bzw. per Email nicht f&#252;r umfangreiche, beratungsintensive Mandate geeignet ist, versteht sich von selbst. Doch beide Beratungsarten k&#246;nnen aber f&#252;r einfache F&#228;lle eine wesentlich kosteng&#252;nstigere L&#246;sung sein. Sollte die Einsicht in Unterlagen nicht n&#246;tig sein, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtsberatung</strong></p>
<p>Rechtsberatung gibt es am Telefon oder auch per Email. Hierbei sollte man folgende Hinweise beachten.</p>
<p>Das Beratung am Telefon bzw. per Email nicht f&#252;r umfangreiche, beratungsintensive Mandate geeignet ist, versteht sich von selbst. Doch beide Beratungsarten k&#246;nnen aber f&#252;r einfache F&#228;lle eine wesentlich kosteng&#252;nstigere L&#246;sung sein.</p>
<p>Sollte die Einsicht in Unterlagen nicht n&#246;tig sein, oder ist nur ein bestimmter Absatz aus einem Vertrag wichtig, dann steht einer Kl&#228;rung am Telefon bzw. Beschreibung in einer Email nichts im Wege.</p>
<p>Ein paar Onlinerechtsberatungsstellen bieten auch die M&#246;glichkeit, Dateien an die Anfrage anzuh&#228;ngen, so dass Kopien der Anfrage mitgesendet werden k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Das Urheberrecht </strong></p>
<p>Der Kulturstaatsminister hat angek&#252;ndigt, sich beim Treffen des europ&#228;ischen Kulturministerrats am 11. und 12. Mai 2009 f&#252;r ein gemeinsames Vorgehen gegen Googles Digitalisierungsprojekt einzusetzen.</p>
<p>Wie das Institut f&#252;r Urheber &#8211; und Medienrecht mitteilt, sei man der Ansicht, dass die Praxis von Google beim Projekt Book Search dem europ&#228;ischen Urheberrechtsverst&#228;ndnis widerspricht. Der Kulturstaatsminister sagte, dass eine wirksame Wahrnehmung der Autorenrechte durch die VG Wort und den B&#246;rsenverein wichtig sei.</p>
<p><strong>Medienrecht</strong></p>
<p>Die Expertentagung in M&#252;nchen</p>
<p>Die Diskussionen im Bundesrat, der Expertenstreit im Bundestag, Warnungen von Presserat und Verlegerverb&#228;nden, die Datenschutznovelle sorgt f&#252;r eine Menge Wirbel. Aus diesem Grund findet am 7. Mai im Literaturhaus M&#252;nchen eine Expertentagung statt, unter dem Titel Die Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz &#8211; Legitimer Verbraucherschutz oder existenzielle Bedrohung f&#252;r direkt werbende Verlage?</p>
<p>Veranstaltet wird diese Tagung von der Akademie des Deutschen Buchhandels.</p>
<p>Denn die geplante Versch&#228;rfung des Datenschutzes betreffe alle direkt werbenden Unternehmen, Kunden und potenzielle Neukunden d&#252;rfen dann nur noch angeschrieben werden, wenn sie dazu ihre ausdr&#252;ckliche Genehmigung gegeben haben. Das erschwert die Neukundengewinnung, beinhaltet stark ansteigende Kosten f&#252;r Abonnentenwerbung und bringt deutlich sinkende Ums&#228;tze. Das w&#228;ren keine positiven Konsequenzen. Die zu erwartende Verabschiedung der Neuregelung im Juli 2009 h&#228;tte somit f&#252;r Verlage, Corporate Publisher und andere direkt werbende Unternehmen gravierende Folgen.<br />
Auf der Tagung geben namhafte Experten einen &#220;berblick &#252;ber die rechtlichen Rahmenbedingungen der geplanten Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Auf folgende aufkommende Fragen wird eingegangen&#8230;</p>
<p>Welche &#196;nderungen in punkto Datenschutz sind zu bef&#252;rchten?</p>
<p>Welche Auswirkungen hat die Gesetzesnovelle auf die Verwendung von personenbezogenen Daten?</p>
<p>Wie k&#246;nnen sich die Unternehmen bestm&#246;glich auf die Folgen eines neuen Datenschutzgesetztes einstellen?<br />
Die Tagung richtet sich an Verlagsleiter, Gesch&#228;ftsf&#252;hrer und Juristen von Verlagen, Medienunternehmen, sowie F&#252;hrungskr&#228;fte aus den Bereichen Marketing und Vertrieb und an Anw&#228;lte.</p>
<p><strong>Urheberrechte und Verlage im digitalen Umfeld</strong></p>
<p>Die TU Dresden veranstaltete am 30. April das Symposium Urheberrechte und Verlage im digitalen Umfeld.</p>
<p>Neue Nutzungsarten, wie sie besonders durch das Internet bestehen, konfrontieren Verlage, Autoren, Bibliotheken und Nutzer zunehmend mit schwierigen Fragen des Urheber- und Verlagsrechts. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen darum auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit E-Books, die Internetpirateriebek&#228;mpfung im Buchbereich sowie die neuen Schranken des Urheberrechts zu Gunsten der Forschung, Bildung und Bibliotheken gem&#228;&#223; §§ 52a, 52b, 53a UrhG.</p>
<p>Von besonderem Interesse waren auch rechtliche Fragen zur Google-Buchsuche und zu dem k&#252;rzlich zwischen Google und den amerikanischen Autoren- und Verlegerverb&#228;nden ausgehandelten Vergleich.</p>
<p>Das Symposion war eine Veranstaltung der Forschungsstelle Neue Medien des Instituts f&#252;r Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht der Technischen Universit&#228;t in Dresden.</p>
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