Verschwiegenheitserklärung – Geldstrafen vermeiden
September 7, 2011 by Reiner
Abschlüsse von Rechtsgeschäften sind, jeder kann sich dies denken, meist in Schriftform festzuhalten. In sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel dem Arbeitsrecht, kann es durchaus einmal vorkommen, dass eine Vertragspartei eine so genannte Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen muss, damit eine gegenseitige Zusammenarbeit möglich ist. Mit eine Verschwiegenheitserklärung verpflichten sich die jeweiligen Kooperationspartner zur vertraulichen Behandlung der im Laufe der beiderseitigen Kooperation bekannt gewordenen Informationen, Kenntnisse Daten, Geschäftsunterlagen, Kundenkontakte und so weiter und so fort.
Es ist übrigens gar nicht einmal so selten oder unüblich, dass diese Informationen wie ein richtiges Betriebsgeheimnis zu behandeln sind Aufbewahrung, Speicherung und Zugriff auf solche wichtigen und essentiellen Daten und Informationen müssen schließlich zuverlässig und juristisch korrekt in beiderseitigem Einverständnis in der Verschwiegenheitserklärung geregelt werden, damit später keine Unstimmigkeiten aufkommen. Die jeweils beteiligten Partner, zum Beispiel Arbeitgeber und Arbeitnehmer stimmen zu, die ihnen zur Kenntnis gekommenen Informationen für sich zu behalten und nicht an andere weiter zu geben. Interessant ist auch, dass im Gegensatz zum wohl bekannten Betriebsgeheimnis, welches gesetzlich geregelt ist, bei der Verschwiegenheitserklärung Vertragsfreiheit besteht. Dies heißt in der Praxis, dass die jeweiligen Regeln etwas freier gestaltet werden können.
Eine Verschwiegenheitserklärung kann in einem solchen Fall zum Beispiel einzelne Schriftstücke oder aber sämtliche Informationen und Geheimnisse umfassen, die ausgetauscht werden.
Es ist immer auch zu empfehlen, zu klären, ob nur die beteiligte Kooperationspartner gebunden oder auch für diese tätige Drittparteien in die Verschwiegenheitserklärung einbezogen werden müssen (diese müssten dann jeweils von ihrer Seite aus dazu verpflichtet werden).
Eine Verschwiegenheitserklärung sieht in der Regel für den Vertragsbruch eine Geldstrafe in oftmals beträchtlicher Höhe vor.


